Medizinische Leistungen
Unsere qualifizierten Pflegekräfte führen medizinische Leistungen direkt im häuslichen Umfeld unserer Klientinnen und Klienten durch. Diese Leistungen werden auf ärztliche Anordnung erbracht, und die Kosten dafür werden in der Regel gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) von der Krankenkasse übernommen. Dadurch haben Klienten die Möglichkeit, notwendige medizinische Behandlungen in der vertrauten Umgebung ihres Zuhauses zu erhalten, anstatt in einer stationären Einrichtung. Unsere Pflegefachkräfte sind umfassend ausgebildet und gewährleisten eine professionelle und einfühlsame Betreuung. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie in besten Händen sind.
Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Während die Erstverordnung für einen Zeitraum von 14 Tagen gilt, hängt die Dauer der Folgeverordnung maßgeblich von Ihrem Gesundheitszustand ab. Die Einschätzung mit entsprechender Begründung erfolgt durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Unsere Leistungen:

- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Insulientherapie
- Augentropfen- und Salben verabreichen
- Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Kompressionsverbände an- und ablegen
- Medikamentengabe und -überwachung oder Medikamente stellen
- Wundverbände aller Art (akut oder chronisch)
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Verordnungsfähige Grundpflege nach § 37 SGB V (postoperativ)
- An- oder Ablegen von Orthesen
BITTE BEACHTEN SIE, dass der vollständige Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege nach §37 SGB V eine Vielzahl an Maßnahmen umfasst, die wir als ambulanter Pflegedienst selbstverständlich auch erbringen.